Baugrunduntersuchung
Gründungsberatung – Bodenproben
Nach Ausführung und Auswertung der Aufschluss- und Laborarbeiten, die den ersten Teil eines Baugrundgutachtens bilden, wird rechnerisch geprüft, wie das geplante Gebäude wirtschaftlich und technisch sicher gegründet werden kann. Die Aufstellung derartiger Gründungsempfehlungen stellt nach der Beschreibung der Baugrundeigenschaften den zweiten Teil eines Baugrundgutachtens dar. Hierin werden unter anderem auch Aussagen zur Größe und Tiefeneinbindung der Fundamente gemacht.